Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

1.    Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, in der Finanzplanung von folgenden Eckwerten auszugehen:

Z.

HhSt

 

2013

2014

2015

2016

2017

2018

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Umlagekraft:

 

 

 

 

 

 

 

1

-

Umlagekraft T€

99.402

111.722

113.509

116.914

120.422

124.034

2

-

Veränderung in %

4,16

12,39

1,6

3,00

3,00

3,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

3

9000.0410

Schlüsselzuw. T€

16.273

15.303

17.122

17.200

17.200

17.200

4

-

Veränderung in %

11,60

-5,96

11,89

0,45

0

0

5

9000.0720

Kreisumlage T€

49.651

55.805

57.890

59.626

61.415

63.257

6

-

Veränderung in %

4,16

12,39

3,73

3,00

3,00

3,00

7

-

Hebesatz in %

49,95

49,95

51,00

51,00

51,00

51,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

8

9000.8325

Bezirksumlage T€

23.757

25.584

25.994

26.890

28.299

29.768

9

-

Veränderung in %

4,16

7,69

1,60

3,45

5,24

5,19

10

-

Hebesatz in %

23,90

22,90

22,90

23,00

23,50

24,00

 

2.    Dem Kreistag wird zur Haushaltssatzung 2015 nach Berücksichtigung der in der Sitzung des Kreisausschusses am 18.02.2015 befürworteten Änderungen und der zum Haushaltsabgleich erforderlichen rechnerischen Anpassungen folgender Beschluss empfohlen:

 

2.2       Der Landkreis Aichach-Friedberg hält am Ziel fest, seine Verschuldung einschließlich des Eigenbetriebes Kliniken an der Paar mittelfristig auf den bayerischen Landesdurchschnitt zu begrenzen. Dazu soll die Hälfte der jährlichen Nettoinvestitionssumme des Landkreises aus Eigenmitteln finanziert werden.

 

2.3       Der Kreistag beschließt die beigefügte Haushaltssatzung 2015, den Haushaltsplan, den Finanzplan mit dem ihm zugrunde liegenden Investitionsprogramm und einem Tilgungsplan für Nettoneuverschuldungen in den Jahren 2015 bis 2017, den Stellenplan, den Wirtschaftsplan des Regiebetriebes Kommunale Abfallwirtschaft sowie den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kliniken an der Paar mit Tilgungsplan für Nettoneuverschuldungen in den Jahren 2015 bis 2017.