Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 4

 

2.1       Der Umlagesatz für die Kreisumlage 2015 wird einheitlich auf 51,00 % festgesetzt. In der Finanzplanung ist für die Jahre 2016 bis 2018 von einem Umlagesatz von 51,00 % auszugehen.