1. Der Kreisentwicklungsausschuss nimmt die in Anlage
3 dargestellte Würdigung der in Anlage 3 beigefügten Stellungnahmen und
Einzelanregungen und die daraus resultierenden Änderungen im Textentwurf (siehe
Anlage 4 der Beschlussvorlage) zustimmend zur Kenntnis.
2. Der Kreisentwicklungsausschuss stimmt der als
Anlage 1 beigefügten Texterfassung des Nahverkehrsplans für den Nahverkehrsraum
Augsburg 2015plus zu und empfiehlt dem Kreistag die entsprechende
Beschlussfassung.
3. Der Nahverkehrsplan tritt zum 01.04.2015 in Kraft.