Der Bauausschuss nimmt die Veränderung der
anrechenbaren Kosten und die damit einhergehende Vergütung der
Freianlagenplanung zustimmend zur Kenntnis.
Der Bauausschuss nimmt die Veränderung der
anrechenbaren Kosten und die damit einhergehende Vergütung der
Freianlagenplanung zustimmend zur Kenntnis.