Der Bauausschuss nimmt die vorgestellte Planung
zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Kreistag in seiner Sitzung am
29.07.2015, die Baudurchführung in dieser Form zu beschließen.
Ferner wird die Verwaltung mit folgenden Punkten
beauftragt:
- Erstellen eines Zuschussantrages
- Beantragung eines vorzeitigen Baubeginns
- Erstellen eines Bauantrages
- Fortführung der Planung
- Veranlassung der Ausschreibungen