Der
Kreistag nimmt die vorgestellte Planung zustimmend zur Kenntnis und beschließt
die Baudurchführung in dieser Form.
Ferner
wird die Verwaltung mit folgenden Punkten beauftragt:
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Erstellen eines Zuschussantrages
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Beantragung eines vorzeitigen Baubeginns
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Erstellung des Bauantrages
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Fortführung der Planung
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Veranlassung der Ausschreibungen