Für die Wahrnehmung der Aufgaben des/der
Gleichstellungsbeauftragten wird die Arbeitszeit ab 01.01.2016 auf eine halbe
Stelle festgelegt. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Stellenplans
zu prüfen, ob eine weitere Anhebung nötig ist.
Damit ist der Antrag abgelehnt.