Beschluss: Ablehnung

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 50

Für die Wahrnehmung der Aufgaben des/der Gleichstellungsbeauftragten wird die Arbeitszeit ab 01.01.2016 auf eine halbe Stelle festgelegt. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Stellenplans zu prüfen, ob eine weitere Anhebung nötig ist.

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.