Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag die von der
Stabstelle „Büro des Landrats, Öf-fentlichkeitsarbeit“ bewirtschafteten
Haushaltsstellen zur Haushaltssatzung 2016 entspre-chend der Vorlage vom
28.10.15 in den Haushalt aufzunehmen, mit folgender Änderung: Der Ansatz bei
der Haushaltsstelle 0.0000.6550 „Sachverständigenkosten, Gerichtskosten u. ä.“
wird auf 12.000 Euro erhöht.