Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 50, Nein: 4

Für die Wahrnehmung der Aufgaben des/der Gleichstellungsbeauftragten wird die Arbeitszeit ab 01.01.2016 auf acht Stunden/Woche festgelegt. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Stellenplans zu prüfen, ob eine weitere Anhebung nötig ist.