Für die Wahrnehmung der Aufgaben des/der
Gleichstellungsbeauftragten wird die Arbeitszeit ab 01.01.2016 auf acht
Stunden/Woche festgelegt. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des
Stellenplans zu prüfen, ob eine weitere Anhebung nötig ist.
Für die Wahrnehmung der Aufgaben des/der
Gleichstellungsbeauftragten wird die Arbeitszeit ab 01.01.2016 auf acht
Stunden/Woche festgelegt. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des
Stellenplans zu prüfen, ob eine weitere Anhebung nötig ist.