Der Kreistag stimmt der Neufassung des § 2 der Satzung
der Service Wittelsbacher Land GmbH mit folgendem Wortlaut zu:
§ 2
Gegenstand des
Unternehmens
- Gegenstand des
Unternehmens ist die wirtschaftliche Erbringung von Serviceleistungen für
die Eigenbedarfsdeckung des Landkreises Aichach-Friedberg im Eigenbetrieb
„Kliniken an der Paar“, den Betrieben gewerblicher Art und den Einrichtungen
des Landkreises. Weiterhin können für den Landkreis sowie seine Gemeinden
auch alle Bereiche abgedeckt werden, die nicht der hoheitlichen Aufgabenerfüllung
zuzurechnen sind.
- Gegenstand des
Unternehmens sind des Weiteren die Überlassung von Personal für Zeitarbeit
und Aushilfsdienste nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie
Arbeitsvermittlung für den Landkreis Aichach-Friedberg im Eigenbetrieb
„Kliniken an der Paar“, den Betrieben gewerblicher Art und weiterer
Einrichtungen des Landkreises. Die Arbeitnehmerüberlassung erfolgt
vorwiegend, jedoch nicht ausschließlich in den unter § 2.1 genannten
Bereichen.“