Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 2

Der Kreistag stimmt der Neufassung des § 2 der Satzung der Service Wittelsbacher Land GmbH mit folgendem Wortlaut zu:

 

§ 2

Gegenstand des Unternehmens

 

  1. Gegenstand des Unternehmens ist die wirtschaftliche Erbringung von Serviceleistungen für die Eigenbedarfsdeckung des Landkreises Aichach-Friedberg im Eigenbetrieb „Kliniken an der Paar“, den Betrieben gewerblicher Art und den Einrichtungen des Landkreises. Weiterhin können für den Landkreis sowie seine Gemeinden auch alle Bereiche abgedeckt werden, die nicht der hoheitlichen Aufgabenerfüllung zuzurechnen sind.

 

  1. Gegenstand des Unternehmens sind des Weiteren die Überlassung von Personal für Zeitarbeit und Aushilfsdienste nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie Arbeitsvermittlung für den Landkreis Aichach-Friedberg im Eigenbetrieb „Kliniken an der Paar“, den Betrieben gewerblicher Art und weiterer Einrichtungen des Landkreises. Die Arbeitnehmerüberlassung erfolgt vorwiegend, jedoch nicht ausschließlich in den unter § 2.1 genannten Bereichen.“