Der
Kreistag ermächtigt den Bauausschuss, die Vergabe für das Gewerk „GyM 6010 – Außenanlagen“ in eigener
Zuständigkeit zu entscheiden.
Der
Kreistag ermächtigt den Bauausschuss, die Vergabe für das Gewerk „GyM 6010 – Außenanlagen“ in eigener
Zuständigkeit zu entscheiden.