Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 53, Nein: 0

Der Kreistag beschließt die beigefügte Haushaltssatzung 2016 samt ihren Anlagen (Haushaltsplan mit Stellenplan, Vorbericht, Finanzplan mit Investitionsprogramm und Tilgungsplan, Übersichten zu Verpflichtungsermächtigungen, Schulden und Rücklagen, Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kliniken an der Paar mit Anlagen und Tilgungsplan, Wirtschaftsplan des Regiebetriebes Kommunale Abfallwirtschaft mit Anlagen).

 

Haushaltssatzung

 

des Landkreises Aichach-Friedberg für das Haushaltsjahr 2016

 

 

Aufgrund der Art. 16, 17, 30 und 57 ff. der Landkreisordnung erlässt der Landkreis Aichach-Friedberg folgende

 

Haushaltssatzung

 

§ 1

 

(1)   Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab

 

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

117.099.000 €

 

 

und im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

23.447.000 €.

 

(2)    Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kliniken an der Paar für das Haushaltsjahr 2016 wird festgesetzt; er schließt ab

 

im Erfolgsplan für das Krankenhaus Aichach

 

in den Erträgen mit

36.113.400 €

und in den Aufwendungen mit

38.465.200 €,

 

 

im Erfolgsplan für das Krankenhaus Friedberg

 

in den Erträgen mit

33.375.700 €

und in den Aufwendungen mit

32.331.600 €,

 

 

im Vermögensplan für das Krankenhaus Aichach

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

22.270.640 €

 

 

und im Vermögensplan für das Krankenhaus Friedberg

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

2.414.360 €.

 

(3)   Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Regiebetriebes Kommunale Abfallwirtschaft für das Haushaltsjahr 2016 wird festgesetzt; er schließt ab

 

im Erfolgsplan

 

in den Erträgen mit

                         9.078.300

und in den Aufwendungen mit

9.097.200 €,

 

 

im Vermögensplan

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

388.500 €.

 

§ 2

 

(1)    Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 4.291.500 € festgesetzt.

      

(2)   Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in den Vermögensplänen des Eigenbetriebes Kliniken an der Paar wird auf 4.370.000 € festgesetzt.

 

(3)   Kreditaufnahmen im Vermögensplan des Regiebetriebs Kommunale Abfallwirtschaft sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

(1)   Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 18.187.000 € festgesetzt.

 

(2)   Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in den Vermögensplänen des Eigenbetriebes Kliniken an der Paar wird auf 24.937.000 € festgesetzt.

 

(3)   Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Regiebetriebes Kommunale Abfallwirtschaft werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

(1)   Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs, der nach Art. 18 ff. des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) umzulegen ist (Umlagesoll), wird für das Haushaltsjahr 2016 auf 61.056.561,32 € festgesetzt.

 

(2)   Die Kreisumlage wird in von Hundertsätzen aus den nachstehenden, vom Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung festgestellten Umlagekraftzahlen und Schlüsselzuweisungen (Umlagegrundlagen) bemessen:

 

Grundsteuer A

1.179.765 €

Grundsteuer B

11.975.082 €

Gewerbesteuer

33.026.712 €

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

61.572.413 €

Umsatzsteuerbeteiligung

    3.582.805 €

Steuerkraft

111.336.777 €

80 v. H. der Gemeindeschlüsselzuweisungen

  10.898.581 €

Summe der Umlagegrundlagen

122.235.358 €

 

(3)   Nach Art. 18 Abs. 3 FAG wird der Umlagesatz für die Kreisumlage einheitlich auf 49,95 v. H. festgesetzt.

 

§ 5

 

(1)   Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000.000 € festgesetzt.

 

(2)   Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kliniken an der Paar wird auf 12.000.000 € festgesetzt.

 

(3)   Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Regiebetriebes Kommunale Abfallwirtschaft wird auf 500.000 € festgesetzt.

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.