Haushaltssatzung
des
Landkreises Aichach-Friedberg für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund
der Art. 16, 17, 30 und 57 ff. der Landkreisordnung erlässt der Landkreis
Aichach-Friedberg folgende
Haushaltssatzung
§ 1
(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016
wird hiermit festgesetzt; er schließt ab
im
Verwaltungshaushalt |
|
in
den Einnahmen und Ausgaben mit |
117.099.000 € |
|
|
und
im Vermögenshaushalt |
|
in
den Einnahmen und Ausgaben mit |
23.447.000 €. |
(2)
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kliniken an
der Paar für das Haushaltsjahr 2016 wird festgesetzt; er schließt ab
im
Erfolgsplan für das Krankenhaus Aichach |
|
in
den Erträgen mit |
36.113.400
€ |
und
in den Aufwendungen mit |
38.465.200
€, |
|
|
im
Erfolgsplan für das Krankenhaus Friedberg |
|
in
den Erträgen mit |
33.375.700
€ |
und
in den Aufwendungen mit |
32.331.600
€, |
|
|
im
Vermögensplan für das Krankenhaus Aichach |
|
in
den Einnahmen und Ausgaben mit |
22.270.640
€ |
|
|
und
im Vermögensplan für das Krankenhaus Friedberg |
|
in
den Einnahmen und Ausgaben mit |
2.414.360
€. |
(3) Der als Anlage beigefügte
Wirtschaftsplan des Regiebetriebes Kommunale Abfallwirtschaft für das
Haushaltsjahr 2016 wird festgesetzt; er schließt ab
im
Erfolgsplan |
|
in
den Erträgen mit |
9.078.300
€ |
und
in den Aufwendungen mit |
9.097.200 €, |
|
|
im
Vermögensplan |
|
in
den Einnahmen und Ausgaben mit |
388.500 €. |
§ 2
(1)
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 4.291.500 € festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in den
Vermögensplänen des Eigenbetriebes Kliniken an der Paar wird auf 4.370.000 €
festgesetzt.
(3) Kreditaufnahmen im Vermögensplan des
Regiebetriebs Kommunale Abfallwirtschaft sind nicht vorgesehen.
§ 3
(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt wird auf 18.187.000 € festgesetzt.
(2) Der
Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen
in den Vermögensplänen des Eigenbetriebes Kliniken an der Paar wird auf 24.937.000 € festgesetzt.
(3) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Regiebetriebes
Kommunale Abfallwirtschaft werden nicht festgesetzt.
§
4
(1) Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs, der
nach Art. 18 ff. des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) umzulegen ist (Umlagesoll),
wird für das Haushaltsjahr 2016 auf 61.056.561,32 € festgesetzt.
(2) Die Kreisumlage wird in von Hundertsätzen aus den nachstehenden,
vom Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung festgestellten
Umlagekraftzahlen und Schlüsselzuweisungen (Umlagegrundlagen) bemessen:
Grundsteuer
A |
1.179.765 € |
Grundsteuer
B |
11.975.082 € |
Gewerbesteuer |
33.026.712 € |
Gemeindeanteil
an der Einkommensteuer |
61.572.413 € |
Umsatzsteuerbeteiligung |
3.582.805 € |
Steuerkraft |
111.336.777 € |
80
v. H. der Gemeindeschlüsselzuweisungen |
10.898.581 € |
Summe
der Umlagegrundlagen |
122.235.358 € |
(3) Nach Art. 18 Abs. 3 FAG wird der Umlagesatz
für die Kreisumlage einheitlich auf 49,95 v. H. festgesetzt.
§ 5
(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000.000
€ festgesetzt.
(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
Kliniken an der Paar wird auf 12.000.000 € festgesetzt.
(3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Regiebetriebes
Kommunale Abfallwirtschaft wird auf 500.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese
Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.