Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Energie empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung vom 24.02.2015.

 

 

 

1. Satzung

zur Änderung der Abfallgebührensatzung vom 24.02.2015

 

Der Landkreis Aichach-Friedberg erlässt aufgrund des Art. 7 Abs. 2 und 5 des Gesetzes zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Entsorgung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz – BayAbfG) in Verbindung mit Art. 1 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die öffentliche Ab-fallentsorgung des Landkreises Aichach-Friedberg:

 

 

Artikel 1

 

Die Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Aichach-Friedberg vom 24.02.2015 (Abfallgebührensatzung – AGS) wird wie folgt geändert:

 

1. § 4 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

 

1Die Gebühr für die Aufstellung, Abholung und Änderung von den nach § 14 Abs. 2 Satz 3 Ziffern 2 und 3 und Abs. 3 Ziffern 1 bis 6 AWS zugelassenen Abfallbehältnissen auf den anschlusspflichtigen Grundstücken beträgt je Anfahrt 15,00 EUR.“

 

2. § 7 wird wie folgt gefasst:

 

„Gemäß Art. 7 Abs. 5 Nr. 6 BayAbfG werden die Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis Aichach-Friedberg damit beauftragt, die Gebührenabrechnung in den Fällen des § 4 Abs. 3 und 4 vorzunehmen.“

 

 

 

Artikel 2

 

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.