Sitzung: 24.02.2016 Ausschuss für Umwelt, Klima und Energie
Beschluss: Annahme
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Energie empfiehlt dem Kreistag
folgenden Beschluss:
Der Kreistag beschließt die 1. Satzung zur Änderung der
Abfallgebührensatzung vom 24.02.2015.
1. Satzung
zur Änderung der Abfallgebührensatzung vom 24.02.2015
Der
Landkreis Aichach-Friedberg erlässt aufgrund des Art. 7 Abs. 2 und 5 des
Gesetzes zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Entsorgung von Abfällen in
Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz – BayAbfG) in Verbindung mit Art. 1
und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Änderungssatzung zur
Gebührensatzung für die öffentliche Ab-fallentsorgung des Landkreises
Aichach-Friedberg:
Artikel 1
Die
Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises
Aichach-Friedberg vom 24.02.2015 (Abfallgebührensatzung – AGS) wird wie folgt
geändert:
1. § 4 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„1Die Gebühr für die Aufstellung, Abholung und Änderung
von den nach § 14 Abs. 2 Satz 3 Ziffern 2 und 3 und Abs. 3 Ziffern 1 bis 6 AWS
zugelassenen Abfallbehältnissen auf den anschlusspflichtigen Grundstücken
beträgt je Anfahrt 15,00 EUR.“
2. § 7 wird wie folgt gefasst:
„Gemäß Art. 7 Abs. 5 Nr. 6 BayAbfG werden die Städte,
Märkte und Gemeinden im Landkreis Aichach-Friedberg damit beauftragt, die
Gebührenabrechnung in den Fällen des § 4 Abs. 3 und 4 vorzunehmen.“
Artikel 2
Diese Satzung tritt am Tag nach
ihrer Bekanntmachung in Kraft.