Der
Bauausschuss nimmt die vorgestellte Planung zustimmend zur Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung, die Planungen und Ausschreibungen entsprechend
fortzuführen.
Der
Bauausschuss nimmt die vorgestellte Planung zustimmend zur Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung, die Planungen und Ausschreibungen entsprechend
fortzuführen.