Der Kreistag beschließt die beigefügte 1. Satzung zur Änderung der
Abfallgebührensatzung.
1. Satzung
zur Änderung der Abfallgebührensatzung vom 24.02.2015
Der Landkreis Aichach-Friedberg erlässt aufgrund des Art. 7 Abs. 2 und 5 des Gesetzes zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Entsorgung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz – BayAbfG) in Verbindung mit Art. 1 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Aichach-Friedberg:
Artikel 1
Die Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Aichach-Friedberg vom 24.02.2015 (Abfallgebührensatzung – AGS) wird wie folgt geändert:
- § 4 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„1Die Gebühr für die Aufstellung, Abholung und Änderung von den nach § 14 Abs. 2 Satz 3 Ziffern 2 und 3 und Abs. 3 Ziffern 1 bis 6 AWS zugelassenen Abfallbehältnissen auf den anschlusspflichtigen Grundstücken beträgt je Anfahrt 15,00 EUR.“
- § 7 wird wie folgt gefasst:
„Gemäß Art. 7 Abs. 5 Nr. 6 BayAbfG werden die Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis Aichach-Friedberg damit beauftragt, die Gebührenabrechnung in den Fällen des § 4 Abs. 3 und 4 vorzunehmen.“
Artikel 2
Diese Satzung tritt am
Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.