Der
Jugendhilfeausschuss beschließt den weiteren Ausbau von Präventionsprojekten im
Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemäß § 14 SGB VIII mit
Hilfe der „Vorgaben zur Unterstützung von präventiven Projekten
an Schulen“.
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt den weiteren Ausbau von Präventionsprojekten im
Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemäß § 14 SGB VIII mit
Hilfe der „Vorgaben zur Unterstützung von präventiven Projekten
an Schulen“.