Der Kreistag ermächtigt den Bauausschuss, die Vergabe
für das Gewerk „Abbruch Interimsgymnasium“ in eigener Zuständigkeit zu
entscheiden.
Der Kreistag ermächtigt den Bauausschuss, die Vergabe
für das Gewerk „Abbruch Interimsgymnasium“ in eigener Zuständigkeit zu
entscheiden.