Der Bauausschuss nimmt die vorgestellte Planung
zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Kreistag in seiner Sitzung am
27.07.2016, die Baudurchführung in dieser Form zu beschließen.
Der Kreistag nimmt die vorgestellte Planung zustimmend
zur Kenntnis und beschließt die Baudurchführung in dieser Form.
Ferner wird die Verwaltung mit folgenden Punkten
beauftragt:
- Erstellen
eines Zuschussantrages
- Beantragung
eines vorzeitigen Baubeginns
- Erstellung
des Bauantrages
- Fortführung
der Planung
- Veranlassung
der Ausschreibungen