Der Kreistag nimmt die vorgestellte Planung gemäß der
Präsentation zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Baudurchführung in
dieser Form.
Ferner wird die Verwaltung mit folgenden Punkten
beauftragt:
- Erstellen
eines Zuschussantrages
- Beantragung
eines vorzeitigen Baubeginns
- Erstellung
des Bauantrages
- Fortführung
der Planung
- Veranlassung
der Ausschreibungen