Der Kreistag nimmt die Vorlage zur Schaffung einer Koordinationsstelle
für haushaltsnahe Dienstleistungen die üblicherweise zur Versorgung in einem
Privathaushalt erbracht werden, zustimmend zur Kenntnis. Er beauftragt die
Verwaltung bis zur Haushaltsberatung ein Konzept zu erarbeiten und im
zuständigen Fachausschuss vorzuberaten. Zudem wird die Verwaltung beauftragt zu
prüfen, ob die Übertragung der Trägerschaft an einen externen Dienst oder eine
Einrichtung möglich und zweckdienlich ist. Dabei ist neben der Qualifikation
auf die neutrale Stellung zu allen ambulanten Pflegediensten zu achten.