Dem Kreistag wird empfohlen zu
beschließen:
Dem als Anlage 1 zu dieser
Beschlussvorlage beigefügten Betrauungsakt, der von der Stadt Augsburg erlassen
werden soll, wird zugestimmt.
Dem Abschluss der als Anlage 2
zu dieser Beschlussvorlage beigefügten Zweckvereinbarung wird zugestimmt.
Der als Anlage 3 zu dieser
Beschlussvorlage beigefügten ergänzenden Vereinbarung (Side-Letter) wird
zugestimmt.
Dem Abschluss der als Anlage 4
zu dieser Beschlussvorlage beigefügten Neufassung des Gesellschaftsvertrages
wird zugestimmt.
Der Landrat wird ermächtigt, im
Verkehrsverein dem Verkauf der Geschäftsanteile und dem Ankauf von 20 Prozent der Geschäftsanteile
der Regio Augsburg Tourismus GmbH (§ 3 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages) zu den
genannten Bedingungen zuzustimmen.
Sollten nach der
Beschlussfassung des Kreistages Änderungen des Wortlautes des Betrauungsaktes,
der Zweckvereinbarung, des Gesellschaftsvertrages oder der ergänzenden Vereinbarung
notwendig werden, so sind diese ohne erneute Beschlussfassung in den
zuständigen Gremien zulässig, wenn sich hieraus keine inhaltlichen
Veränderungen ergeben und die im Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Rechte und
Zuständigkeiten der Unternehmensorgane unverändert bleiben.