Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

 

Dem als Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage beigefügten Betrauungsakt, der von der Stadt Augsburg erlassen werden soll, wird zugestimmt.

 

Dem Abschluss der als Anlage 2 zu dieser Beschlussvorlage beigefügten Zweckvereinbarung wird zugestimmt.

 

Der als Anlage 3 zu dieser Beschlussvorlage beigefügten ergänzenden Vereinbarung (Side-Letter) wird zugestimmt.

 

Dem Abschluss der als Anlage 4 zu dieser Beschlussvorlage beigefügten Neufassung des Gesellschaftsvertrages wird zugestimmt.

 

Der Landrat wird ermächtigt, im Verkehrsverein dem Verkauf der Geschäftsanteile und  dem Ankauf von 20 Prozent der Geschäftsanteile der Regio Augsburg Tourismus GmbH (§ 3 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages) zu den genannten Bedingungen zuzustimmen.

 

Sollten nach der Beschlussfassung des Kreistages Änderungen des Wortlautes des Betrauungsaktes, der Zweckvereinbarung, des Gesellschaftsvertrages oder der ergänzenden Vereinbarung notwendig werden, so sind diese ohne erneute Beschlussfassung in den zuständigen Gremien zulässig, wenn sich hieraus keine inhaltlichen Veränderungen ergeben und die im Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Rechte und Zuständigkeiten der Unternehmensorgane unverändert bleiben.