1.
Der Beschluss des
Kreisentwicklungsausschusses vom 28.09.2016, Beschlussnummer 76, mit dem die
Entscheidung des Landrats in der Gesellschafterversammlung der Augsburger
Verkehrs- und Tarifverbund GmbH am 21.07.2016 zur Aussetzung der indexbasierten
Tariferhöhung genehmigt wurde, wird aufgehoben.