Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1

1.    Der Beschluss des Kreisentwicklungsausschusses vom 28.09.2016, Beschlussnummer 76, mit dem die Entscheidung des Landrats in der Gesellschafterversammlung der Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH am 21.07.2016 zur Aussetzung der indexbasierten Tariferhöhung genehmigt wurde, wird aufgehoben.

 

2.    Die Entscheidung des Landrats in der Gesellschafterversammlung der Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH vom 21.10.2016, wonach zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Tarifmaßnahme durchzuführen ist, wird genehmigt.