Haushaltssatzung
des
Landkreises Aichach-Friedberg für das Haushaltsjahr 2017
Aufgrund
der Art. 16, 17, 30 und 57 ff. der Landkreisordnung erlässt der Landkreis
Aichach-Friedberg folgende
Haushaltssatzung
§ 1
(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017
wird hiermit festgesetzt; er schließt ab
im
Verwaltungshaushalt |
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in
den Einnahmen und Ausgaben mit |
121.701.000 € |
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und
im Vermögenshaushalt |
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in
den Einnahmen und Ausgaben mit |
20.607.000 €. |
(2)
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kliniken an
der Paar für das Haushaltsjahr 2017 wird festgesetzt; er schließt ab
im
Erfolgsplan für das Krankenhaus Aichach |
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in
den Erträgen mit |
29.815.500
€ |
und
in den Aufwendungen mit |
33.090.500
€, |
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im
Erfolgsplan für das Krankenhaus Friedberg |
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in
den Erträgen mit |
33.998.700
€ |
und
in den Aufwendungen mit |
34.836.800
€, |
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im
Vermögensplan für das Krankenhaus Aichach |
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in
den Einnahmen und Ausgaben mit |
23.650.200
€ |
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und
im Vermögensplan für das Krankenhaus Friedberg |
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in
den Einnahmen und Ausgaben mit |
1.793.400
€. |
(3) Der als Anlage beigefügte
Wirtschaftsplan des Regiebetriebes Kommunale Abfallwirtschaft für das
Haushaltsjahr 2017 wird festgesetzt; er schließt ab
im
Erfolgsplan |
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in
den Erträgen mit |
9.393.900
€ |
und
in den Aufwendungen mit |
9.691.900 €, |
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|
im
Vermögensplan |
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in
den Einnahmen und Ausgaben mit |
880.500 €. |
§ 2
(1)
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 4.812.000 € festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in den
Vermögensplänen des Eigenbetriebes Kliniken an der Paar wird auf 8.720.800 €
festgesetzt.
(3) Kreditaufnahmen im Vermögensplan des
Regiebetriebs Kommunale Abfallwirtschaft sind nicht vorgesehen.
§ 3
(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt wird auf 19.137.000 € festgesetzt.
(2) Der
Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen
in den Vermögensplänen des Eigenbetriebes Kliniken an der Paar wird auf 8.800.000 € festgesetzt.
(3) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Regiebetriebes
Kommunale Abfallwirtschaft werden nicht festgesetzt.
§
4
(1) Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs, der
nach Art. 18 ff. des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) umzulegen ist (Umlagesoll),
wird für das Haushaltsjahr 2017 auf 64.805.945,49 € festgesetzt.
(2) Die Kreisumlage wird in von Hundertsätzen aus den nachstehenden,
vom Landesamt für Statistik festgestellten Umlagekraftzahlen und
Schlüsselzuweisungen (Umlagegrundlagen) bemessen:
Grundsteuer
A |
1.219.935 € |
Grundsteuer
B |
12.038.066 € |
Gewerbesteuer |
34.930.663 € |
Gemeindeanteil
an der Einkommensteuer |
65.701.178 € |
Umsatzsteuerbeteiligung |
4.294.597 € |
Steuerkraft |
118.184.439 € |
80
v. H. der Gemeindeschlüsselzuweisungen |
12.736.663 € |
Summe
der Umlagegrundlagen |
130.921.102 € |
(3) Nach Art. 18 Abs. 3 FAG wird der Umlagesatz
für die Kreisumlage einheitlich auf 49,5 v. H. festgesetzt.
§ 5
(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000.000
€ festgesetzt.
(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
Kliniken an der Paar wird auf 17.000.000 € festgesetzt.
(3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Regiebetriebes
Kommunale Abfallwirtschaft wird auf 500.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese
Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
Aichach,
Dr.
Klaus Metzger
Landrat