Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 56, Nein: 0

Der Kreistag beschließt die beigefügte Haushaltssatzung 2017 samt ihren Anlagen (Haushaltsplan mit Stellenplan, Vorbericht, Finanzplan mit Investitionsprogramm und Tilgungsplan, Übersichten zu Verpflichtungsermächtigungen, Schulden und Rücklagen, Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kliniken an der Paar mit Anlagen und Tilgungsplan, Wirtschaftsplan des Regiebetriebes Kommunale Abfallwirtschaft mit Anlagen).

 

 

Haushaltssatzung

 

des Landkreises Aichach-Friedberg für das Haushaltsjahr 2017

 

 

Aufgrund der Art. 16, 17, 30 und 57 ff. der Landkreisordnung erlässt der Landkreis Aichach-Friedberg folgende

 

Haushaltssatzung

 

§ 1

 

(1)   Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab

 

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

121.701.000 €

 

 

und im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

20.607.000 €.

 

(2)    Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kliniken an der Paar für das Haushaltsjahr 2017 wird festgesetzt; er schließt ab

 

im Erfolgsplan für das Krankenhaus Aichach

 

in den Erträgen mit

29.815.500 €

und in den Aufwendungen mit

33.090.500 €,

 

 

im Erfolgsplan für das Krankenhaus Friedberg

 

in den Erträgen mit

33.998.700 €

und in den Aufwendungen mit

34.836.800 €,

 

 

im Vermögensplan für das Krankenhaus Aichach

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

23.650.200 €

 

 

und im Vermögensplan für das Krankenhaus Friedberg

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.793.400 €.

 

(3)   Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Regiebetriebes Kommunale Abfallwirtschaft für das Haushaltsjahr 2017 wird festgesetzt; er schließt ab

 

im Erfolgsplan

 

in den Erträgen mit

                         9.393.900

und in den Aufwendungen mit

9.691.900 €,

 

 

im Vermögensplan

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

880.500 €.

 

§ 2

 

(1)    Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 4.812.000 € festgesetzt.

      

(2)   Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in den Vermögensplänen des Eigenbetriebes Kliniken an der Paar wird auf 8.720.800 € festgesetzt.

 

(3)   Kreditaufnahmen im Vermögensplan des Regiebetriebs Kommunale Abfallwirtschaft sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

(1)   Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 19.137.000 € festgesetzt.

 

(2)   Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in den Vermögensplänen des Eigenbetriebes Kliniken an der Paar wird auf 8.800.000 € festgesetzt.

 

(3)   Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Regiebetriebes Kommunale Abfallwirtschaft werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

(1)   Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs, der nach Art. 18 ff. des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) umzulegen ist (Umlagesoll), wird für das Haushaltsjahr 2017 auf 64.805.945,49 € festgesetzt.

 

(2)   Die Kreisumlage wird in von Hundertsätzen aus den nachstehenden, vom Landesamt für Statistik festgestellten Umlagekraftzahlen und Schlüsselzuweisungen (Umlagegrundlagen) bemessen:

 

Grundsteuer A

1.219.935 €

Grundsteuer B

12.038.066 €

Gewerbesteuer

34.930.663 €

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

65.701.178 €

Umsatzsteuerbeteiligung

    4.294.597 €

Steuerkraft

118.184.439 €

80 v. H. der Gemeindeschlüsselzuweisungen

  12.736.663 €

Summe der Umlagegrundlagen

130.921.102 €

 

(3)   Nach Art. 18 Abs. 3 FAG wird der Umlagesatz für die Kreisumlage einheitlich auf 49,5 v. H. festgesetzt.

 

§ 5

 

(1)   Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000.000 € festgesetzt.

 

(2)   Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kliniken an der Paar wird auf 17.000.000 € festgesetzt.

 

(3)   Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Regiebetriebes Kommunale Abfallwirtschaft wird auf 500.000 € festgesetzt.

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

 

Aichach,

 

 

 

Dr. Klaus Metzger

Landrat