Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Das Jugendamt wird beauftragt, sukzessive die entsprechenden Vertragsverhandlungen zum Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge gem. § 74 SBG VIII zu führen. Die Reihenfolge, in der die Vertragsverhandlungen aufgenommen werden, wird in das Ermessen der Verwaltung gestellt. Die Verwaltung wird ferner ermächtigt, bis zur Höhe des jeweiligen Haushaltsansatzes im Haushalt 2017 entsprechende Verträge mit den freien Trägern abzuschließen.