Der Jugendhilfeausschuss beauftragt
die Verwaltung und den Unterausschuss Jugendhilfeplanung mit der Fortschreibung
der Bedarfsplanung im Bereich der Schulsozialarbeit. Ergebnisse und
Maßnahmenplanungen sind im Herbst 2017 im Zuge der Haushaltsplanberatungen 2018
dem Jugendhilfeausschuss zur weiteren Entscheidung vorzulegen.