Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

1.    Der Vertrag zur Sammlung und Verwertung von Metallschrott und Elektrogroßgeräten soll mit Wirkung zum 30.06.2018 gekündigt werden. Die Leistung soll neu ausgeschrieben und erweitert werden um den Service der Haushaltsabholung von Großgeräten und sperrigem Metallschrott.

 

2.    Für die Haushaltsabholung von Elektrogroßgeräten und sperrigem Metallschrott soll ab 01.07.2018 eine Gebühr eingeführt werden.

 

3.    Der Service der Haushaltsabholung soll erweitert werden um die Abholung von sperrigen Informations- und Telekommunikationsgeräten und Geräte der Unterhaltungselektronik ab 01.07.2018.

 

4.    Für die Haushaltsabholung von sperrigen Informations- und Telekommunikationsgeräte und Geräte der Unterhaltungselektronik soll eine Gebühr eingeführt werden.

 

5.    Die Verträge zur Sammlung und Verwertung von Kühlgeräten (Bring- und Holsystem) sollen mit Wirkung zum 01.01.2019 gekündigt werden. Die Leistung soll neu ausgeschrieben werden. Bei der Vertragsneugestaltung soll die Zahl der annehmenden Wertstoffsammelstellen um mindestens zwei erhöht werden.

 

6.    Für die Haushaltsabholung von Kühlgeräten soll ab 01.07.2018 eine Gebühr eingeführt werden.