1.
Die Entscheidung des Landrats in
der Gesellschafterversammlung vom 20.06.2017, den Jahresabschluss 2016
festzustellen und den Jahresüberschuss in Höhe von 10.135,68 € zum 31.12.2016
zusammen mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 297.520,66 € auf neue Rechnung
vorzutragen sowie der Geschäftsführung der SWL GmbH die Entlastung zu erteilen,
wird genehmigt.
2.
Die Entscheidung des Stellvertreters
des Landrats in der Gesellschafterversammlung vom 20.06.2017, dem Aufsichtsrat
der SWL GmbH für das Jahr 2016 die Entlastung zu erteilen, wird genehmigt.