Für die Erstellung des Radverkehrskonzepts soll zur
personellen Besetzung in der Abteilung 1 (Zentrale Angelegenheiten,
Kreisentwicklung) eine Teilzeitstelle (50 % einer Vollzeitkraft, max. EG 10
TVöD) aus dem Stellenplan 2017 in Anspruch genommen werden (Besetzung z. B.
durch eine/einen Diplom-Geographin/Dipl.-Geographen). Eine dauerhafte
Berücksichtigung der Stelle soll mit dem Stellenplan 2018 erfolgen.