Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:
Dem als Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage
beigefügten Betrauungsakt (Stand: 11.10.2017), der von der Stadt Augsburg
erlassen werden soll, wird zugestimmt. Dadurch wird die IT Gründerzentrum GmbH
im Rahmen der Umsetzung des Freistellungsbeschlusses der EU-Kommission vom
20.12.2011 mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem
Interesse (DAWI-Leistungen) beauftragt.
Dem Abschluss der als Anlage 2 zu dieser
Beschlussvorlage beigefügten Zweckvereinbarung (Stand: 11.10.2017) wird zugestimmt.
Dem Abschluss der als Anlage 3 zu dieser
Beschlussvorlage beigefügten Neufassung des Gesellschaftsvertrages (Stand:
09.10.2017) wird zugestimmt.
Der Landrat wird ermächtigt, dem Ankauf von weiteren
10 % der Geschäftsanteile der IT Gründerzentrum GmbH (§ 4 Abs. 2 des
Gesellschaftsvertrages) zu den genannten Bedingungen zuzustimmen.
Sollten nach der Beschlussfassung des Kreistages
Änderungen des Wortlautes des Betrauungsaktes, der Zweckvereinbarung und des
Gesellschaftsvertrages notwendig werden, so sind diese ohne erneute
Beschlussfassung in den zuständigen Gremien zulässig, wenn sich hieraus keine
inhaltlichen Veränderungen ergeben und die im Gesellschaftsvertrag vorgesehenen
Rechte und Zuständigkeiten der Unternehmensorgane unverändert bleiben.