Der Bauausschuss nimmt die vorgestellte Planung zustimmend zur Kenntnis
und beauftragt die Verwaltung, die Bauantragsunterlagen sowie die weitere
Planung und Ausführung entsprechend ausarbeiten zu lassen.
Der Bauausschuss nimmt die vorgestellte Planung zustimmend zur Kenntnis
und beauftragt die Verwaltung, die Bauantragsunterlagen sowie die weitere
Planung und Ausführung entsprechend ausarbeiten zu lassen.