Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 56, Nein: 0

Dem als Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage beigefügten Betrauungsakt (Stand: 11.10.2017), der von der Stadt Augsburg erlassen werden soll, wird zugestimmt. Dadurch wird die IT Gründerzentrum GmbH im Rahmen der Umsetzung des Freistellungsbeschlusses der EU-Kommission vom 20.12.2011 mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI-Leistungen) beauftragt.

 

Dem Abschluss der als Anlage 2 zu dieser Beschlussvorlage beigefügten Zweckvereinbarung (Stand: 11.10.2017) wird zugestimmt.

 

Dem Abschluss der als Anlage 3 zu dieser Beschlussvorlage beigefügten Neufassung des Gesellschaftsvertrages (Stand: 09.10.2017) wird zugestimmt.

 

Der Landrat wird ermächtigt, dem Ankauf von weiteren 10 % der Geschäftsanteile der IT Gründerzentrum GmbH (§ 4 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages) zu den genannten Bedingungen zuzustimmen.

 

Sollten nach der Beschlussfassung des Kreistages Änderungen des Wortlautes des Betrauungsaktes, der Zweckvereinbarung und des Gesellschaftsvertrages notwendig werden, so sind diese ohne erneute Beschlussfassung in den zuständigen Gremien zulässig, wenn sich hieraus keine inhaltlichen Veränderungen ergeben und die im Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Rechte und Zuständigkeiten der Unternehmensorgane unverändert bleiben.