1. Der
Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zur Finanzplanung:
Z. |
HhSt |
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2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
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Einnahmen: |
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1 |
9000.0410 |
Schlüsselzuw. T€ |
17.984 |
18.505 |
20.200 |
20.800 |
21.400 |
22.100 |
2 |
- |
Veränderung in % |
5,0 |
2,9 |
9,2 |
3,0 |
3,0 |
3,0 |
3 |
9000.0720 |
Kreisumlage T€ |
61.056 |
64.806 |
67.590 |
69.600 |
71.700 |
73.900 |
4 |
- |
Veränderung in % |
7,7 |
6,1 |
4,3 |
3,0 |
3,0 |
3,0 |
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Ausgaben: |
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5 |
9000.8325 |
Bezirksumlage T€ |
27.992 |
29.326 |
30.898 |
31.800 |
32.800 |
33.800 |
6 |
- |
Veränderung in % |
7,7 |
4,8 |
5,4 |
3,0 |
3,0 |
3,0 |
2.
Dem Kreistag wird zur Haushaltssatzung 2018
nach Berücksichtigung der in der Sitzung des Kreisausschusses am 24.01.2018
befürworteten Änderungen und der zum Haushaltsabgleich erforderlichen
rechnerischen Anpassungen folgender Beschluss empfohlen:
Der
Kreistag beschließt die folgende Haushaltssatzung 2018 samt ihren Anlagen
(Haushaltsplan mit Stellenplan, Vorbericht, Finanzplan mit
Investitionsprogramm, Übersichten zu Verpflichtungsermächtigungen, Schulden und
Rücklagen, Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kliniken an der Paar mit Anlagen,
Wirtschaftsplan des Regiebetriebes Kommunale Abfallwirtschaft mit Anlagen):
Haushaltssatzung
des Landkreises Aichach-Friedberg für das Jahr 2018
Aufgrund
der Art. 57 ff. der Landkreisordnung erlässt der Landkreis Aichach-Friedberg
folgende Haushaltssatzung:
§ 1 Haushaltsplan, Wirtschaftspläne
(1) Der als Anlage
beigefügte Haushaltsplan wird hiermit festgesetzt; er schließt in den Einnahmen
und Ausgaben im Verwaltungshaushalt mit 121.615.700 € und im Vermögenshaushalt
mit 16.138.600 € ab.
(2) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebs Kliniken an der Paar wird festgesetzt; er schließt
- für das Krankenhaus Aichach im Erfolgsplan in den
Erträgen mit 22.710.600 € und in den Aufwendungen mit 25.817.800 € sowie im
Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit 24.292.500 €,
-
für das
Krankenhaus Friedberg im Erfolgsplan in den Erträgen mit 33.862.200 € und in
den Aufwendungen mit 35.378.200 € sowie im Vermögensplan in den Einnahmen und
Ausgaben mit 2.334.500 € ab.
(3) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des
Regiebetriebs Kommunale Abfallwirtschaft wird festgesetzt; er schließt im
Erfolgsplan in den Erträgen mit 9.955.900 € und in den Aufwendungen mit
9.517.300 € sowie im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit 793.300 €
ab.
§ 2
Kreditermächtigungen
Die Kreditermächtigungen werden auf 0 €, für
den Eigenbetrieb Kliniken an der Paar auf 9.973.700 € und den Regiebetrieb
Kommunale Abfallwirtschaft auf 0 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Die
Verpflichtungsermächtigungen betragen 20.333.000 €, für den Eigenbetrieb
Kliniken an der Paar 3.495.900 € und den Regiebetrieb Kommunale
Abfallwirtschaft 0 €.
§ 4 Kreisumlage
Das
Umlagesoll der Kreisumlage wird nach Art. 18 des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes
auf 67.589.500 € festgesetzt. Als Kreisumlagesatz werden
einheitlich 49,0 % der vom Bayerischen Landesamt für Statistik ermittelten
Umlagegrundlagen berechnet.
§ 5 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist 10.000.000
€, für den Eigenbetrieb Kliniken an der Paar 17.000.000 € und den Regiebetrieb Kommunale Abfallwirtschaft
500.000 €.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2018 in
Kraft.