Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1

1.      Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zur Finanzplanung:

Z.

HhSt

 

2016

2017

2018

2019

2020

2021

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

1

9000.0410

Schlüsselzuw. T€

17.984

18.505

20.200

20.800

21.400

22.100

2

-

Veränderung in %

5,0

2,9

9,2

3,0

3,0

3,0

3

9000.0720

Kreisumlage T€

61.056

64.806

67.590

69.600

71.700

73.900

4

-

Veränderung in %

7,7

6,1

4,3

3,0

3,0

3,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

5

9000.8325

Bezirksumlage T€

27.992

29.326

30.898

31.800

32.800

33.800

6

-

Veränderung in %

7,7

4,8

5,4

3,0

3,0

3,0

 

2.      Dem Kreistag wird zur Haushaltssatzung 2018 nach Berücksichtigung der in der Sitzung des Kreisausschusses am 24.01.2018 befürworteten Änderungen und der zum Haushaltsabgleich erforderlichen rechnerischen Anpassungen folgender Beschluss empfohlen:

Der Kreistag beschließt die folgende Haushaltssatzung 2018 samt ihren Anlagen (Haushaltsplan mit Stellenplan, Vorbericht, Finanzplan mit Investitionsprogramm, Übersichten zu Verpflichtungsermächtigungen, Schulden und Rücklagen, Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kliniken an der Paar mit Anlagen, Wirtschaftsplan des Regiebetriebes Kommunale Abfallwirtschaft mit Anlagen):

 

Haushaltssatzung

 

des Landkreises Aichach-Friedberg für das Jahr 2018

 

 

Aufgrund der Art. 57 ff. der Landkreisordnung erlässt der Landkreis Aichach-Friedberg folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1 Haushaltsplan, Wirtschaftspläne

(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan wird hiermit festgesetzt; er schließt in den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt mit 121.615.700 € und im Vermögenshaushalt mit 16.138.600 € ab.

(2) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kliniken an der Paar wird festgesetzt; er schließt

-  für das Krankenhaus Aichach im Erfolgsplan in den Erträgen mit 22.710.600 € und in den Aufwendungen mit 25.817.800 € sowie im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit 24.292.500 €,

-  für das Krankenhaus Friedberg im Erfolgsplan in den Erträgen mit 33.862.200 € und in den Aufwendungen mit 35.378.200 € sowie im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.334.500 € ab.

(3) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Regiebetriebs Kommunale Abfallwirtschaft wird festgesetzt; er schließt im Erfolgsplan in den Erträgen mit 9.955.900 € und in den Aufwendungen mit 9.517.300 € sowie im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit 793.300 € ab.

 

§ 2 Kreditermächtigungen

Die Kreditermächtigungen werden auf 0 €, für den Eigenbetrieb Kliniken an der Paar auf 9.973.700 € und den Regiebetrieb Kommunale Abfallwirtschaft auf 0 € festgesetzt.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Die Verpflichtungsermächtigungen betragen 20.333.000 €, für den Eigenbetrieb Kliniken an der Paar 3.495.900 € und den Regiebetrieb Kommunale Abfallwirtschaft 0 €.

 

§ 4 Kreisumlage

Das Umlagesoll der Kreisumlage wird nach Art. 18 des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes auf 67.589.500 € festgesetzt. Als Kreisumlagesatz werden einheitlich 49,0 % der vom Bayerischen Landesamt für Statistik ermittelten Umlagegrundlagen berechnet.

 

§ 5 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist 10.000.000 €, für den Eigenbetrieb Kliniken an der Paar 17.000.000 € und den Regiebetrieb Kommunale Abfallwirtschaft 500.000 €.

 

§ 6 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.