Für folgende Angebotsausweitungen übernimmt der
Landkreis grundsätzlich die Kosten in voller Höhe:
- Maßnahmen die dem
Regelangebot des AVV entsprechen
- Maßnahmen zur
Erschließung von Gewerbegebieten, sofern dies dem Bedienstandard
vergleichbarer Gewerbegebiete im AVV-Gebiet entspricht
- Geringfügige
Maßnahmen mit Kosten unter 10.000 Euro pro Jahr
- Maßnahmen zur Angebotsausweitung,
von denen mehrere Gemeinden betroffen sind und der Wirkungsgrad der
Maßnahme den einzelnen Gemeinden nicht klar zugeordnet werden kann
Für folgende Maßnahmen übernimmt der Landkreis grundsätzlich
60 % der Kosten, sofern die betroffene Kommune 40 % der Kosten übernimmt:
- Maßnahmen die über
das Regelangebot des AVV hinausgehen und auf Wunsch der Gemeinden
initiiert werden.
- Maßnahmen für Verbindungen
zu anderen Verkehrsverbünden und auf Wunsch der Gemeinden