Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Für folgende Angebotsausweitungen übernimmt der Landkreis grundsätzlich die Kosten in voller Höhe:

  • Maßnahmen die dem Regelangebot des AVV entsprechen
  • Maßnahmen zur Erschließung von Gewerbegebieten, sofern dies dem Bedienstandard vergleichbarer Gewerbegebiete im AVV-Gebiet entspricht
  • Geringfügige Maßnahmen mit Kosten unter 10.000 Euro pro Jahr
  • Maßnahmen zur Angebotsausweitung, von denen mehrere Gemeinden betroffen sind und der Wirkungsgrad der Maßnahme den einzelnen Gemeinden nicht klar zugeordnet werden kann

 

Für folgende Maßnahmen übernimmt der Landkreis grundsätzlich 60 % der Kosten, sofern die betroffene Kommune 40 % der Kosten übernimmt:

 

  • Maßnahmen die über das Regelangebot des AVV hinausgehen und auf Wunsch der Gemeinden initiiert werden.
  • Maßnahmen für Verbindungen zu anderen Verkehrsverbünden und auf Wunsch der Gemeinden