Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 52, Nein: 0

Mit folgendem Wahlmodus besteht Einverständnis:

 

Auf den Stimmzetteln sind jene Bewerber/innen aufgeführt, die von den Fraktionen und Wählergruppen des Kreistages vorgeschlagen wurden. Jedes Kreistagsmitglied kann maximal sieben Stimmen vergeben. Jede Bewerberin bzw. jeder Bewerber kann maximal eine Stimme erhalten. Wenn die Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, nicht für sieben Bewerber/innen erreicht wird, schließen sich weitere Wahlgänge an, bis sieben Beisitzer gewählt sind.