Mit folgendem Wahlmodus besteht
Einverständnis:
Auf den Stimmzetteln sind jene
Bewerber/innen aufgeführt, die von den Fraktionen und Wählergruppen des
Kreistages vorgeschlagen wurden. Jedes Kreistagsmitglied kann maximal sieben
Stimmen vergeben. Jede Bewerberin bzw. jeder Bewerber kann maximal eine Stimme
erhalten. Wenn die Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder,
mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, nicht für sieben
Bewerber/innen erreicht wird, schließen sich weitere Wahlgänge an, bis sieben
Beisitzer gewählt sind.