Der
Kreistag nimmt die dringliche Anordnung vom 14.12.2017 über die Änderung des Betrauungsaktes
vom 26.06.2014 zur Umsetzung des Freistellungsbeschlusses der EU
(„Almunia-Paket“) für Krankenhäuser aufgrund des „Zukunftsprogramms
Geburtshilfe“ zur Kenntnis (Art. 34 Abs. 3 Satz 2 LKrO i. V. m. § 47 Abs. 2
GeschO) und bestätigt diese aus Gründen der Rechtssicherheit im Nachhinein.
Der Betrauungsakt vom 26.06.2014 ist mit der
Änderung zum 14.12.2017 in einer Neufassung zu erstellen und von Herrn Landrat
Dr. Metzger zu unterzeichnen.