Haushaltssatzung
des Landkreises Aichach-Friedberg für das Jahr 2018
Aufgrund
der Art. 57 ff. der Landkreisordnung erlässt der Landkreis Aichach-Friedberg folgende
Haushaltssatzung:
§ 1 Haushaltsplan, Wirtschaftspläne
(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan
wird hiermit festgesetzt; er schließt in den Einnahmen und Ausgaben im
Verwaltungshaushalt mit 121.917.000 € und im Vermögenshaushalt mit 16.140.000 €
ab.
(2) Der als Anlage beigefügte
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kliniken an der Paar wird festgesetzt; er
schließt
-
für das Krankenhaus Aichach im Erfolgsplan in den
Erträgen mit 22.710.600 € und in den Aufwendungen mit 25.817.800 € sowie im
Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit 15.821.700 €,
-
für das Krankenhaus Friedberg im Erfolgsplan in den
Erträgen mit 33.862.200 € und in den Aufwendungen mit 35.378.200 € sowie im
Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.334.500 € ab.
(3) Der als Anlage
beigefügte Wirtschaftsplan des Regiebetriebs Kommunale Abfallwirtschaft wird
festgesetzt; er schließt im Erfolgsplan in den Erträgen mit 9.955.900 € und in
den Aufwendungen mit 9.517.300 € sowie im Vermögensplan in den Einnahmen und
Ausgaben mit 793.300 € ab.
§ 2
Kreditermächtigungen
Die Kreditermächtigungen werden auf 0 €, für den Eigenbetrieb Kliniken an der Paar auf
9.973.700 € und den Regiebetrieb Kommunale Abfallwirtschaft auf 0 €
festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Die
Verpflichtungsermächtigungen betragen 20.333.000 €, für den Eigenbetrieb
Kliniken an der Paar 3.495.900 € und den Regiebetrieb Kommunale
Abfallwirtschaft 0 €.
§ 4 Kreisumlage
Das
Umlagesoll der Kreisumlage wird nach Art. 18 des Bayerischen
Finanzausgleichsgesetzes auf 67.589.500 € festgesetzt. Als Kreisumlagesatz werden einheitlich 49,0 % der
vom Bayerischen Landesamt für Statistik ermittelten Umlagegrundlagen berechnet.
§ 5 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist
10.000.000 €, für
den Eigenbetrieb Kliniken an der Paar 17.000.000 € und den Regiebetrieb
Kommunale Abfallwirtschaft 500.000 €.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2018 in
Kraft.