Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 46, Nein: 3

Der Kreistag beschließt die folgende Haushaltssatzung 2018 samt ihren Anlagen (Haushaltsplan mit Stellenplan, Vorbericht, Finanzplan mit Investitionsprogramm, Übersichten zu Verpflichtungsermächtigungen, Schulden und Rücklagen, Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kliniken an der Paar mit Anlagen, Wirtschaftsplan des Regiebetriebs Kommunale Abfallwirtschaft mit Anlagen):

 

Haushaltssatzung

 

des Landkreises Aichach-Friedberg für das Jahr 2018

 

 

Aufgrund der Art. 57 ff. der Landkreisordnung erlässt der Landkreis Aichach-Friedberg folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1 Haushaltsplan, Wirtschaftspläne

(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan wird hiermit festgesetzt; er schließt in den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt mit 121.917.000 € und im Vermögenshaushalt mit 16.140.000 € ab.

(2) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kliniken an der Paar wird festgesetzt; er schließt

-  für das Krankenhaus Aichach im Erfolgsplan in den Erträgen mit 22.710.600 € und in den Aufwendungen mit 25.817.800 € sowie im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit 15.821.700 €,

-  für das Krankenhaus Friedberg im Erfolgsplan in den Erträgen mit 33.862.200 € und in den Aufwendungen mit 35.378.200 € sowie im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.334.500 € ab.

(3) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Regiebetriebs Kommunale Abfallwirtschaft wird festgesetzt; er schließt im Erfolgsplan in den Erträgen mit 9.955.900 € und in den Aufwendungen mit 9.517.300 € sowie im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit 793.300 € ab.

 

§ 2 Kreditermächtigungen

Die Kreditermächtigungen werden auf 0 €, für den Eigenbetrieb Kliniken an der Paar auf 9.973.700 € und den Regiebetrieb Kommunale Abfallwirtschaft auf 0 € festgesetzt.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Die Verpflichtungsermächtigungen betragen 20.333.000 €, für den Eigenbetrieb Kliniken an der Paar 3.495.900 € und den Regiebetrieb Kommunale Abfallwirtschaft 0 €.

 

§ 4 Kreisumlage

Das Umlagesoll der Kreisumlage wird nach Art. 18 des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes auf 67.589.500 € festgesetzt. Als Kreisumlagesatz werden einheitlich 49,0 % der vom Bayerischen Landesamt für Statistik ermittelten Umlagegrundlagen berechnet.

 

§ 5 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist 10.000.000 €, für den Eigenbetrieb Kliniken an der Paar 17.000.000 € und den Regiebetrieb Kommunale Abfallwirtschaft 500.000 €.

 

§ 6 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.