Der Jugendhilfeausschuss
beschließt die Verwaltungsvorschrift „Medienprävention durch Medienbildung an
Schulen – Themenschwerpunkt digitale Medien“. Gleichzeitig wird die Verwaltung
mit der Durchführung und Abwicklung des Förderprogramms gem. der
Verwaltungsvorschrift beauftragt. Ferner wird sie damit beauftragt, eine
weitere Bedarfsabfrage bei den Grundschulen durchzuführen.