Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

1.    Geldanlagen der Kommunalen Abfallwirtschaft werden nur bei Instituten vorgenommen, die dem Sicherungssystem der Sparkassen Finanzgruppe oder dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken angehören.

 

2.    Täglich verfügbare Mittel werden darüber hinaus auch bei Privatbanken angelegt, die ein aktuelles Rating aufweisen und in mindestens der Hälfte der bewerteten Kriterien als „sehr gut oder gut“ eingestuft werden und die Bank als sicher eingestuft werden kann.