Sitzung: 14.03.2018 Ausschuss für Umwelt, Klima und Energie
Beschluss: Annahme
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
1. Geldanlagen
der Kommunalen Abfallwirtschaft werden nur bei Instituten vorgenommen, die dem
Sicherungssystem der Sparkassen Finanzgruppe oder dem Bundesverband der
Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken angehören.
2.
Täglich
verfügbare Mittel werden darüber hinaus auch bei Privatbanken angelegt, die ein
aktuelles Rating aufweisen und in mindestens der Hälfte der bewerteten
Kriterien als „sehr gut oder gut“ eingestuft werden und die Bank als sicher
eingestuft werden kann.