Der Kreistag beschließt die 2. Satzung
zur Änderung der Abfallgebührensatzung vom 24.02.2015 wie folgt:
2. Satzung
zur Änderung
der Abfallgebührensatzung vom 24.02.2015
Der Landkreis Aichach-Friedberg erlässt aufgrund des
Art. 7 Abs. 2 und 5 des Gesetzes zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen
Entsorgung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz –
BayAbfG) in Verbindung mit Art. 1 und 8 des Kommunalabgaben-gesetzes (KAG)
folgende Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die öffentliche
Ab-fallentsorgung des Landkreises Aichach-Friedberg:
Artikel 1
Die Gebührensatzung für die öffentliche
Abfallentsorgung des Landkreises Aichach-Friedberg vom 24.02.2015
(Abfallgebührensatzung – AGS) wird wie folgt geändert:
1. § 4
Abs. 6 wird gestrichen.
2. Aus
den Absätzen 7 und 8 werden die Absätze 6 und 7.
3. In § 4
wird folgender neuer Absatz 8 eingefügt:
„(8) 1Die Gebühr für die Deponierung von sonstigen
nichtbrennbaren Abfällen zur Be-seitigung auf der Deponie Steinegaden beträgt
je angefangene 20 kg
4,80
€ (240€/t).
²Beim Gewichtsansatz wird auf die nächsten vollen 20
kg aufgerundet.“
4. In § 4
wird folgender neuer Absatz 9 eingefügt:
„(9) 1Die Gebühr für die Abholung von Metallschrott,
Elektrogroßgeräten und Kühlge-räten beträgt je Abholung
20,00 €
²Pro Abholung wird maximal eine Menge in einem Volumen
von 5 m³ mitgenommen.“
Artikel 2
Diese Satzung tritt am 01. Juli 2018 in Kraft.