Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 53, Nein: 0

Der Kreistag beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung vom 24.02.2015 wie folgt:

 

2. Satzung

zur Änderung der Abfallgebührensatzung vom 24.02.2015

 

 

Der Landkreis Aichach-Friedberg erlässt aufgrund des Art. 7 Abs. 2 und 5 des Gesetzes zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Entsorgung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz – BayAbfG) in Verbindung mit Art. 1 und 8 des Kommunalabgaben-gesetzes (KAG) folgende Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die öffentliche Ab-fallentsorgung des Landkreises Aichach-Friedberg:

 

 

 

Artikel 1

 

Die Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Aichach-Friedberg vom 24.02.2015 (Abfallgebührensatzung – AGS) wird wie folgt geändert:

 

1.         § 4 Abs. 6 wird gestrichen.

 

2.         Aus den Absätzen 7 und 8 werden die Absätze 6 und 7.

 

3.         In § 4 wird folgender neuer Absatz 8 eingefügt:

 

„(8) 1Die Gebühr für die Deponierung von sonstigen nichtbrennbaren Abfällen zur Be-seitigung auf der Deponie Steinegaden beträgt je angefangene 20 kg

 

                                                4,80 € (240€/t).

 

²Beim Gewichtsansatz wird auf die nächsten vollen 20 kg aufgerundet.“

 

4.         In § 4 wird folgender neuer Absatz 9 eingefügt:

 

„(9) 1Die Gebühr für die Abholung von Metallschrott, Elektrogroßgeräten und Kühlge-räten beträgt je Abholung

 

20,00 €

 

²Pro Abholung wird maximal eine Menge in einem Volumen von 5 m³ mitgenommen.“

 

 

 

Artikel 2

 

Diese Satzung tritt am 01. Juli 2018 in Kraft.