1. Der Kreistag des
Landkreises Aichach-Friedberg stimmt dem vorliegenden Satzungsentwurf für die
Verbandssatzung des Abfallzweckverbandes Augsburg (Anlage 1) zu. Die in den
Abfallzweckverband entsandten Mitglieder werden beauftragt, in der
Verbandsversammlung des Abfallzweckverbandes Augsburg der Änderung der Verbandssatzung
des AZV (Anlage 1) zuzustimmen.
2. Der Kreistag stimmt
der Satzung für die Abfallverwertung Augsburg gemeinsames Kommunalunternehmen
(Anlage 2) zu und beauftragt den Landrat, als Vertreter des Landkreises
Aichach-Friedberg mit der Stadt und dem Landkreis Augsburg und dem
Abfallzweckverband Augsburg die Satzung des AVA Abfallverwertung Augsburg gemeinsames
Kommunalunternehmen zu vereinbaren, die Satzung auszufertigen und die
Bekanntmachung der Satzung zu veranlassen. Die in den Abfallzweckverband entsandten
Mitglieder werden beauftragt, in der Verbandsversammlung des Abfallzweckverbandes
Augsburg die Satzung für ein gemeinsames Kommunalunternehmen (Anlage 2) zu
beschließen.
3. Der Landrat wird
beauftragt, im Rahmen einer Gesellschafterversammlung der AVA Abfallverwertung
Augsburg GmbH den Landkreis Aichach-Friedberg zu vertreten und für die
formwechselnde Umwandlung der AVA Abfallverwertung Augsburg GmbH in ein
gemeinsames Kommunalunternehmen in Übereinstimmung mit dem Entwurf des
Umwandlungsbeschlusses in Anlage 3 zu stimmen und die Eintragung der Umwandlung
in das Handelsregister zu veranlassen.
4. Der Landrat wird
beauftragt, als Vertreter des Landkreises Aichach-Friedberg den Austritt des
Landkreises aus der AVA Abfallverwertung Augsburg gemeinsames
Kommunalunternehmen auf den Zeitpunkt einer logischen Sekunde nach der Wirksamkeit
der Umwandlung die AVA Abfallverwertung Augsburg GmbH in das AVA Abfallverwertung
Augsburg gemeinsames Kommunalunternehmen (mit Eintragung der Umwandlung) zu
erklären und dem Austritt der Stadt Augsburg und des Landkreises Augsburg zum
gleichen Zeitpunkt vorab zuzustimmen.
5. Die in den
Abfallzweckverband entsandten Mitglieder werden beauftragt, in der Verbandsversammlung
des Abfallzweckverbandes Augsburg für die Anträge zur Beauftragung des
Verbandsvorsitzenden
-
zur Vereinbarung, Ausfertigung und Bekanntmachung
der Satzung der AVA Abfallverwertung Augsburg gemeinsames Kommunalunternehmen
und zur Beschlussfassung über den Umwandlungsbeschluss und zur Veranlassung
der Eintragung der Umwandlung (siehe Ziffer 3);
-
zur Zustimmung zum Austritt der Stadt Augsburg und
der Landkreise Augsburg und Aichach-Friedberg aus der AVA Abfallverwertung
Augsburg gemeinsames Kommunalunternehmen (siehe Ziffer 4) und
-
zur Aufhebung des Entsorgungsvertrages zwischen der
AVA Abfallverwertung Augsburg Kommunalunternehmen und dem Abfallzweckverband
Augsburg vom 21. März 2000 und zum Abschluss einer Zweckvereinbarung über die
Durchführung der Entsorgungsaufgaben des Abfallzweckverbandes Augsburg mit der
AVA Abfallverwertung Augsburg Kommunalunternehmen, jeweils mit Wirkung auf den
2. Januar 2019 sowie
-
für den Erlass, die Ausfertigung und die
Bekanntmachung der Satzung der AVA Abfallverwertung Augsburg
Kommunalunternehmen in Übereinstimmung mit dem Entwurf (Anlage 4) zu stimmen.
6. Notwendige
Modifikationen, insbesondere redaktionelle Änderungen der
Regelungen, die aufgrund
rechtlicher Anforderungen erforderlich werden, können ohne erneute Vorlage
vorgenommen werden, sofern der Wesensgehalt nicht verändert wird, die
satzungsmäßig vorgesehenen Rechte und Zuständigkeiten der Unternehmensorgane
und die Rechte der Gebietskörperschaften hiervon unverändert bleiben.