Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 52, Nein: 0

1. Der Kreistag des Landkreises Aichach-Friedberg stimmt dem vorliegenden Sat­zungsentwurf für die Verbandssatzung des Abfallzweckverbandes Augsburg (Anlage 1) zu. Die in den Abfallzweckverband entsandten Mitglieder werden beauftragt, in der Verbandsversammlung des Abfallzweckverbandes Augsburg der Änderung der Ver­bandssatzung des AZV (Anlage 1) zuzustimmen.

 

2. Der Kreistag stimmt der Satzung für die Abfallverwertung Augsburg gemeinsames Kommunalunternehmen (Anlage 2) zu und beauftragt den Landrat, als Vertreter des Landkreises Aichach-Friedberg mit der Stadt und dem Landkreis Augsburg und dem Abfallzweckverband Augsburg die Satzung des AVA Abfallverwertung Augsburg ge­meinsames Kommunalunternehmen zu vereinbaren, die Satzung auszufertigen und die Bekanntmachung der Satzung zu veranlassen. Die in den Abfallzweckverband ent­sandten Mitglieder werden beauftragt, in der Verbandsversammlung des Abfallzweck­verbandes Augsburg die Satzung für ein gemeinsames Kommunalunternehmen (An­lage 2) zu beschließen.

 

3. Der Landrat wird beauftragt, im Rahmen einer Gesellschafterversammlung der AVA Abfallverwertung Augsburg GmbH den Landkreis Aichach-Friedberg zu vertreten und für die formwechselnde Umwandlung der AVA Abfallverwertung Augsburg GmbH in ein gemeinsames Kommunalunternehmen in Übereinstimmung mit dem Entwurf des Umwandlungsbeschlusses in Anlage 3 zu stimmen und die Eintragung der Umwand­lung in das Handelsregister zu veranlassen.

 

4. Der Landrat wird beauftragt, als Vertreter des Landkreises Aichach-Friedberg den Austritt des Landkreises aus der AVA Abfallverwertung Augsburg gemeinsames Kommunalunternehmen auf den Zeitpunkt einer logischen Sekunde nach der Wirk­samkeit der Umwandlung die AVA Abfallverwertung Augsburg GmbH in das AVA Ab­fallverwertung Augsburg gemeinsames Kommunalunternehmen (mit Eintragung der Umwandlung) zu erklären und dem Austritt der Stadt Augsburg und des Landkreises Augsburg zum gleichen Zeitpunkt vorab zuzustimmen.

 

5. Die in den Abfallzweckverband entsandten Mitglieder werden beauftragt, in der Ver­bandsversammlung des Abfallzweckverbandes Augsburg für die Anträge zur Beauf­tragung des Verbandsvorsitzenden

 

-       zur Vereinbarung, Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzung der AVA Ab­fallverwertung Augsburg gemeinsames Kommunalunternehmen und zur Be­schlussfassung über den Umwandlungsbeschluss und zur Veranlassung der Eintragung der Umwandlung (siehe Ziffer 3);

 

-       zur Zustimmung zum Austritt der Stadt Augsburg und der Landkreise Augsburg und Aichach-Friedberg aus der AVA Abfallverwertung Augsburg gemeinsames Kommunalunternehmen (siehe Ziffer 4) und

 

-       zur Aufhebung des Entsorgungsvertrages zwischen der AVA Abfallverwertung Augsburg Kommunalunternehmen und dem Abfallzweckverband Augsburg vom 21. März 2000 und zum Abschluss einer Zweckvereinbarung über die Durchfüh­rung der Entsorgungsaufgaben des Abfallzweckverbandes Augsburg mit der AVA Abfallverwertung Augsburg Kommunalunternehmen, jeweils mit Wirkung auf den 2. Januar 2019 sowie

 

-       für den Erlass, die Ausfertigung und die Bekanntmachung der Satzung der AVA Abfallverwertung Augsburg Kommunalunternehmen in Übereinstimmung mit dem Entwurf (Anlage 4) zu stimmen.

 

6. Notwendige Modifikationen, insbesondere redaktionelle Änderungen der

Regelungen, die aufgrund rechtlicher Anforderungen erforderlich werden, können ohne erneute Vorlage vorgenommen werden, sofern der Wesensgehalt nicht verändert wird, die satzungsmäßig vorgesehenen Rechte und Zuständigkeiten der Unterneh­mensorgane und die Rechte der Gebietskörperschaften hiervon unverändert bleiben.