1.
Dem Kreistag wird empfohlen,
nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Der Kreistag hält am
Grundsatzbeschluss vom 24.05.2017 fest, wonach einem Neubau der Messehalle 2
als Ersatz für die bisherige Halle zugestimmt und hierfür eine teilweise
Förderung übernommen wird. Unter Zugrundelegung des Finanzierungsplans vom
03.05.2018 ist von einem Finanzierungsanteil des Landkreises Aichach-Friedberg
in Höhe von bis zu 872.000 Euro auszugehen. Ergänzend zum Ansatz für das Haushaltsjahr
2018 in Höhe von 400.000 Euro wird in den Haushalt des Jahres 2019 ein Betrag
von 472.000 Euro eingestellt.
2.
Folgende Entscheidungen des
Landrats in der Gesellschafterversammlung der Augsburger Schwabenhallen Messe-
und Veranstaltungsgesellschaft mbH vom 03.05.2018 werden genehmigt:
a.
Dem Bau der neuen Halle 2 mit
einem Gesamtvolumen von 23.481.833 Euro, davon Baukosten in Höhe von 22.879.695
Euro, wird auf der Grundlage der entsprechenden Kostenberechnung zugestimmt.
Die Geschäftsführung wird beauftragt, auf dieser Grundlage die Leistungsphasen
5-9 HOAI zu realisieren.
b.
Dem dargestellten
Finanzierungsplan vom 03.05.2018 für die neue Halle 2 wird zugestimmt.
c.
Der Aufnahme eines Darlehens in
Höhe von bis zu 7.602.612 Euro (Anteil der Stadt Augsburg an der
Gesamtfinanzierung) zur Finanzierung der neuen Halle 2 wird, vorbehaltlich
einer entsprechenden 80 %-igen Bürgschaftsübernahme durch die Stadt Augsburg,
zugestimmt.
d.
Der Aufnahme eines Darlehens in
Höhe von 2.300.000 Euro (Eigenanteil der Messe Augsburg) zur Finanzierung der
neuen Halle 2 wird, vorbehaltlich einer 80 %-igen Bürgschaftsübernahme durch
die Gesellschafter Stadt Augsburg, Landkreis Augsburg und Landkreis
Aichach-Friedberg, zugestimmt.
3.
Für die Aufnahme eines Darlehens
in Höhe von 2.300.000 Euro durch die ASMV GmbH zur Finanzierung des
Eigenanteils für den Neubau der Halle 2 erklärt der Landkreis Aichach-Friedberg
für den Fall, dass die ASMV GmbH einen entsprechenden Antrag stellt schon heute
seine Bereitschaft, sich an einer Bürgschaft bis zu 80 % des Darlehensbetrages
zu beteiligen. Der Anteil des Landkreises Aichach Friedberg beträgt 7,79 %
(max. 143.400 €). Der Bürgschaftsübernahme wird nur unter der Bedingung
zugestimmt, dass auch der Landkreis und die Stadt Augsburg zustimmen und die jeweiligen
Bürgschaftsanteile übernehmen.