Der Kreisentwicklungsausschuss genehmigt Entscheidungen des Landrates
in der Gesellschafterversammlung der Wohnbau GmbH am 19.07.2018, den
Jahresabschluss 2017 festzustellen, der Verrechnung des Jahresüberschusses mit
dem Verlustvortrag 2016 und der Zuweisung des Restbetrages an die anderen
Gewinnrücklagen zuzustimmen, sowie die Entlastung des Geschäftsführers und der
Mitglieder des Aufsichtsrates für das Jahr 2017 vorzunehmen.