1.
Der Bauausschuss beschließt, die
Varianten 1 und 2 nicht weiter zu verfolgen.
2.
Über eine Machbarkeitsstudie
sollen die Variante 3 und ein Neubau gemäß den aktuellen Förderrichtlinien
gegenüber gestellt werden.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt,
die Rahmenbedingungen einer solchen Machbarkeitsstudie vorab mit der Regierung
von Schwaben abzuklären.
4.
Das Architekturbüro Rockelmann
wird beauftragt, bei der Abklärung der Rahmenbedingungen zur Machbarkeitsstudie
die Verwaltung zu unterstützen. Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand zu den
Konditionen aus dem Architektenvertrag zur Sanierung der Sporthalle.