Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 53, Nein: 0

1.    Der Kreistag stimmt der Änderung des § 9 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Kreiskrankenhäuser Aichach und Friedberg des Landkreises Aichach-Friedberg mit folgendem Wortlaut zu: 

 

㤠9

Vertretungsbefugnis

 

(1)  Der/Die Geschäftsführer/Geschäftsführerin vertritt den Landkreis Aichach-Friedberg in Angelegenheiten des Eigenbetriebes gerichtlich und außergerichtlich.

 

(2)  Der/Die Geschäftsführer/Geschäftsführerin kann seine/ihre Vertretungsbefugnis generell oder für bestimmte Angelegenheiten allgemein oder im Einzelfall auf Bedienstete des Eigenbetriebes oder der Landkreisverwaltung übertragen.“

 

 

2.    Die Änderung tritt mit Wirkung ab 01.01.2019 in Kraft.