1.
Der
Kreistag stimmt der Änderung des § 9 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb
der Kreiskrankenhäuser Aichach und Friedberg des Landkreises Aichach-Friedberg
mit folgendem Wortlaut zu:
„§ 9
Vertretungsbefugnis
(1) Der/Die Geschäftsführer/Geschäftsführerin vertritt den Landkreis
Aichach-Friedberg in Angelegenheiten des Eigenbetriebes gerichtlich und
außergerichtlich.
(2) Der/Die Geschäftsführer/Geschäftsführerin kann seine/ihre
Vertretungsbefugnis generell oder für bestimmte Angelegenheiten allgemein oder
im Einzelfall auf Bedienstete des Eigenbetriebes oder der Landkreisverwaltung
übertragen.“
2. Die Änderung tritt mit Wirkung ab
01.01.2019 in Kraft.