Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 49, Nein: 3

Die AVV-Geschäftsführung wird ermächtigt, in Bezug auf die Wünsche der Stadt Augsburg zur Tarifanpassung (Wiedereinführung der Wochenkarte, vergünstigte Anschlusstickets für Abonnenten in den Zonen 10 und 20, Einführung einer Stadtteil-Kurzstrecke) unter Vorbehalt der Zustimmung des AK-Tarifreform sowie der Sicherstellung des Ausgleichs der Mindereinnahmen durch die Stadt Augsburg/avg eine Änderung des AVV-Gemeinschaftstarifs zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorzunehmen sowie die weiteren Schritte zur Umsetzung in die Wege zu leiten.