Die AVV-Geschäftsführung wird ermächtigt, in Bezug auf
die Wünsche der Stadt Augsburg zur Tarifanpassung (Wiedereinführung der
Wochenkarte, vergünstigte Anschlusstickets für Abonnenten in den Zonen 10 und
20, Einführung einer Stadtteil-Kurzstrecke) unter Vorbehalt der Zustimmung des
AK-Tarifreform sowie der Sicherstellung des Ausgleichs der Mindereinnahmen
durch die Stadt Augsburg/avg eine Änderung des AVV-Gemeinschaftstarifs zum
nächstmöglichen Zeitpunkt vorzunehmen sowie die weiteren Schritte zur Umsetzung
in die Wege zu leiten.