Der Kreistag stimmt der vorgestellten neuen Satzung
der Medienzentrale zu.
Satzung für
die Medienzentrale des Landkreises Aichach-Friedberg |
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(Medienzentralensatzung
– MZS)
Der Landkreis Aichach-Friedberg erlässt aufgrund von Art. 17
und 18 Abs. 1 Nr. 1 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern
(Landkreisordnung – LkrO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998
(GVBl S. 826), zuletzt geändert durch Art. 17 a Abs. 3 des Gesetzes vom 13.
Dezember 2016 (GVBl S. 335) folgende
§
1 Öffentliche Einrichtung, Rechtsträger
Der Landkreis Aichach-Friedberg betreibt im eigenen
Wirkungskreis eine Kreisbildstelle als öffentliche Einrichtung; diese führt die
Bezeichnung „Medienzentrale des Landkreises Aichach-Friedberg“ und hat ihren
Sitz im Landratsamt Aichach-Friedberg.
§
2 Aufgaben
Die Medienzentrale
Aichach-Friedberg erfüllt die im Zusammenhang mit audiovisuellen Medien
stehenden pädagogischen Aufgaben, insbesondere unterstützt es die Förderung von
Medienkompetenz und fördert das didaktisch und pädagogische Unterrichtsmedium;
es arbeitet dabei mit der Abteilung Medien des Staatsinstitutes für
Schulpädagogik und Bildungsforschung München zusammen.
2. Der
Medienzentrale Aichach-Friedberg obliegen außerdem folgende Einzelaufgaben:
2.1 Medienbeschaffung
und Weitergabe
Beschaffung,
Verwaltung, Pflege, Bereitstellung, Vermittlung und Ausgabe von audiovisuellen
Bildungs-Medien (Arbeitsmittel wie Filme, elektronische Medien,
online-Lizenzen, …)
2.2 Geräteankauf
und Geräteverleih
Ankauf
von Geräten für die Medienarbeit; Verleih entsprechender Geräte aus eigenen
Beständen
2.3 Medientechnik
Unterweisung
beim Umgang mit den Geräten und Arbeitsmitteln aus dem Bestand
2.4 Öffentlichkeitsarbeit
Erstellen von Medienverzeichnissen und allgemeine
Öffentlichkeitsarbeit
2.5 Beratung
und Medienpädagogik
Fachliche Beratung zu medienpädagogischen Erkenntnissen und
Methoden an Lehrer und in der Jugend- und Erwachsenenbildung tätige Personen
zur Förderung der Medienerziehung im Rahmen der personellen und materiellen
Möglichkeiten
2.6 Dokumentationsaufgaben:
Sammlung von Film-, Bild- und Tondokumenten aus dem
Landkreis Aichach-Friedberg und seinen Gemeinden; Pflege des Bilderarchivs des
Landkreises Aichach-Friedberg; Pflege des Altarchivs; Unterstützung der
Öffentlichkeitsarbeit des Landkreises, der Gemeinden und der öffentlichen
Einrichtungen im Landkreis Aichach-Friedberg im Rahmen der personellen und
materiellen Möglichkeiten
3. Nicht
zu den Aufgaben der Medienzentrale gehört
3.1 die
medienpädagogische Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte; diese übernimmt der für
den Landkreis zuständige medienpädagogisch-informationstechnische Berater
(MIB).
3.2 die
Ausstattung von öffentlichen Schulen und sonstigen Einrichtungen mit
audiovisuellen Geräten und Arbeitsmitteln auf Kosten des Landkreises; die
Träger des Sachbedarfs bleiben verpflichtet, schuleigene Geräte und
Arbeitsmittel im erforderlichen Umfang anzuschaffen und zu ergänzen.
§
3 Nutzungsberechtigte
Berechtigt zur Nutzung der
Medienzentrale Aichach-Friedberg sind
1) die Schulen im Landkreis
Aichach-Friedberg
2) Organisationen, Vereine und
Verbände im Landkreis, die sich mit der außerschulischen Bildungs-, Kultur- und
Erziehungsarbeit befassen
3) die Landkreisbehörde, die
Landkreisgemeinden und deren öffentliche Einrichtungen
Bei gleichzeitiger Anforderung
hat der schulische Bildungsbereich Vorrang.
§
4 Nutzungsbedingungen
1. Das
Kopieren und die dauerhafte Speicherung der entliehenen Medien sind untersagt
(Urheberrechtsverletzung). Aus dem online-Verleih heruntergeladene Medien sind
nach dem vereinbarten Zeitraum zu löschen.
2. Die
entliehenen Medien und Geräte dürfen nur vom festgelegten Nutzerkreis für
Aufgaben der Wissenschaft und Bildung, des Unterrichts und der Erziehung
verwendet werden; eine kommerzielle Nutzung ist ausgeschlossen.
Die
Daten zum Login und Passwörter dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
3. Schäden
und Mängel sind der Medienzentrale zu melden; der Benutzer haftet für alle
Schäden, die bei unsachgemäßer Handhabung entstehen. Bei Verlust ist das Medium
zu ersetzen.
4. Der
jeweilige Ausleihzeitraum ist einzuhalten; gegebenenfalls ist dieser Zeitraum
für das Medium zu verlängern.
5. Ausleihgebühren
für Medien und Geräte werden nicht erhoben.
§
5 Leitung, Finanzen, personelle und
sachliche Ausstattung
1. Der
Kreisausschuss bestellt nach Anhörung des Staatlichen Schulamtes
Aichach-Friedberg die Leitung der Medienzentrale Aichach Friedberg und ihre Stellvertretung
widerruflich auf unbestimmte Dauer; die Leitung und ihre Stellvertretung sollen
mit fachlich geeigneten Lehrkräften besetzt werden, die im Landkreis tätig
sind.
2. Die
Leitung und ihre Stellvertretung sind ehrenamtlich tätig; der Landkreis gewährt
der Leitung eine angemessene Aufwandsentschädigung, die vom Kreisausschuss im
Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel festgesetzt wird.
3. Der
Landkreis stellt der Medienzentrale entsprechende Räume und Personal zur
Verfügung.
4. Einnahmen
und Ausgaben der Medienzentrale sind im Haushaltsplan des Landkreises in einem
eigenen Unterabschnitt zu veranschlagen. Die Leitung hat rechtzeitig für jedes
Haushaltsjahr einen begründeten Antrag auf Bereitstellung der erforderlichen
Mittel zu stellen. Die Ausgaben umfassen den Sachaufwand, den
Investitionsaufwand für Erhaltung, Ergänzung und Erweiterung des Medien- und
Gerätebestands, sowie die Aufwandsentschädigung für die Leitung und für weitere
Mitarbeiter. Die Einnahmen umfassen insbesondere Lizenzgebühren für die
Ausleihe von durch die Medienzentrale Aichach-Friedberg produzierte Medien an
andere Medienzentren.
§
6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in
Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung für die Benutzung der Medienzentrale
Aichach-Friedberg vom 01. Dezember 1994 und die Satzung über die Erhebung von
Benutzungsgebühren für die Medienzentrale Aichach-Friedberg vom 13. September
2001 außer Kraft.
Aichach, den
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Dr. Klaus
Metzger
Landrat