Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 49, Nein: 0

Der Kreistag stimmt der vorgestellten neuen Satzung der Medienzentrale zu.

 

 

 

Satzung für die Medienzentrale des Landkreises Aichach-Friedberg

 

 

 

 

 

 

(Medienzentralensatzung – MZS)

 

 

Der Landkreis Aichach-Friedberg erlässt aufgrund von Art. 17 und 18 Abs. 1 Nr. 1 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung – LkrO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 826), zuletzt geändert durch Art. 17 a Abs. 3 des Gesetzes vom 13. Dezember 2016 (GVBl S. 335) folgende

 

 

§ 1   Öffentliche Einrichtung, Rechtsträger

 

Der Landkreis Aichach-Friedberg betreibt im eigenen Wirkungskreis eine Kreisbildstelle als öffentliche Einrichtung; diese führt die Bezeichnung „Medienzentrale des Landkreises Aichach-Friedberg“ und hat ihren Sitz im Landratsamt Aichach-Friedberg.

 

 

§ 2   Aufgaben

 

Die Medienzentrale Aichach-Friedberg erfüllt die im Zusammenhang mit audiovisuellen Medien stehenden pädagogischen Aufgaben, insbesondere unterstützt es die Förderung von Medienkompetenz und fördert das didaktisch und pädagogische Unterrichtsmedium; es arbeitet dabei mit der Abteilung Medien des Staatsinstitutes für Schulpädagogik und Bildungsforschung München zusammen.

2.       Der Medienzentrale Aichach-Friedberg obliegen außerdem folgende Einzelaufgaben:

2.1     Medienbeschaffung und Weitergabe

          Beschaffung, Verwaltung, Pflege, Bereitstellung, Vermittlung und Ausgabe von audiovisuellen Bildungs-Medien (Arbeitsmittel wie Filme, elektronische Medien, online-Lizenzen, …)

2.2     Geräteankauf und Geräteverleih

          Ankauf von Geräten für die Medienarbeit; Verleih entsprechender Geräte aus eigenen Beständen

 

2.3     Medientechnik

          Unterweisung beim Umgang mit den Geräten und Arbeitsmitteln aus dem Bestand

2.4     Öffentlichkeitsarbeit

Erstellen von Medienverzeichnissen und allgemeine Öffentlichkeitsarbeit

2.5     Beratung und Medienpädagogik

Fachliche Beratung zu medienpädagogischen Erkenntnissen und Methoden an Lehrer und in der Jugend- und Erwachsenenbildung tätige Personen zur Förderung der Medienerziehung im Rahmen der personellen und materiellen Möglichkeiten

2.6     Dokumentationsaufgaben:

Sammlung von Film-, Bild- und Tondokumenten aus dem Landkreis Aichach-Friedberg und seinen Gemeinden; Pflege des Bilderarchivs des Landkreises Aichach-Friedberg; Pflege des Altarchivs; Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit des Landkreises, der Gemeinden und der öffentlichen Einrichtungen im Landkreis Aichach-Friedberg im Rahmen der personellen und materiellen Möglichkeiten

3.       Nicht zu den Aufgaben der Medienzentrale gehört

3.1     die medienpädagogische Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte; diese übernimmt der für den Landkreis zuständige medienpädagogisch-informationstechnische Berater (MIB).

3.2     die Ausstattung von öffentlichen Schulen und sonstigen Einrichtungen mit audiovisuellen Geräten und Arbeitsmitteln auf Kosten des Landkreises; die Träger des Sachbedarfs bleiben verpflichtet, schuleigene Geräte und Arbeitsmittel im erforderlichen Umfang anzuschaffen und zu ergänzen.

 

 

§ 3   Nutzungsberechtigte

 

Berechtigt zur Nutzung der Medienzentrale Aichach-Friedberg sind

1)       die Schulen im Landkreis Aichach-Friedberg

2)       Organisationen, Vereine und Verbände im Landkreis, die sich mit der außerschulischen Bildungs-, Kultur- und Erziehungsarbeit befassen

3)       die Landkreisbehörde, die Landkreisgemeinden und deren öffentliche Einrichtungen

Bei gleichzeitiger Anforderung hat der schulische Bildungsbereich Vorrang.

 

 

§ 4   Nutzungsbedingungen

 

1.    Das Kopieren und die dauerhafte Speicherung der entliehenen Medien sind untersagt (Urheberrechtsverletzung). Aus dem online-Verleih heruntergeladene Medien sind nach dem vereinbarten Zeitraum zu löschen.

2.    Die entliehenen Medien und Geräte dürfen nur vom festgelegten Nutzerkreis für Aufgaben der Wissenschaft und Bildung, des Unterrichts und der Erziehung verwendet werden; eine kommerzielle Nutzung ist ausgeschlossen.

       Die Daten zum Login und Passwörter dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

3.    Schäden und Mängel sind der Medienzentrale zu melden; der Benutzer haftet für alle Schäden, die bei unsachgemäßer Handhabung entstehen. Bei Verlust ist das Medium zu ersetzen.

4.    Der jeweilige Ausleihzeitraum ist einzuhalten; gegebenenfalls ist dieser Zeitraum für das Medium zu verlängern.

5.    Ausleihgebühren für Medien und Geräte werden nicht erhoben.

 

 

§ 5   Leitung, Finanzen, personelle und sachliche Ausstattung

 

1.    Der Kreisausschuss bestellt nach Anhörung des Staatlichen Schulamtes Aichach-Friedberg die Leitung der Medienzentrale Aichach Friedberg und ihre Stellvertretung widerruflich auf unbestimmte Dauer; die Leitung und ihre Stellvertretung sollen mit fachlich geeigneten Lehrkräften besetzt werden, die im Landkreis tätig sind.

2.    Die Leitung und ihre Stellvertretung sind ehrenamtlich tätig; der Landkreis gewährt der Leitung eine angemessene Aufwandsentschädigung, die vom Kreisausschuss im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel festgesetzt wird.

3.    Der Landkreis stellt der Medienzentrale entsprechende Räume und Personal zur Verfügung.

4.    Einnahmen und Ausgaben der Medienzentrale sind im Haushaltsplan des Landkreises in einem eigenen Unterabschnitt zu veranschlagen. Die Leitung hat rechtzeitig für jedes Haushaltsjahr einen begründeten Antrag auf Bereitstellung der erforderlichen Mittel zu stellen. Die Ausgaben umfassen den Sachaufwand, den Investitionsaufwand für Erhaltung, Ergänzung und Erweiterung des Medien- und Gerätebestands, sowie die Aufwandsentschädigung für die Leitung und für weitere Mitarbeiter. Die Einnahmen umfassen insbesondere Lizenzgebühren für die Ausleihe von durch die Medienzentrale Aichach-Friedberg produzierte Medien an andere Medienzentren.

 

 

§ 6   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

 

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung für die Benutzung der Medienzentrale Aichach-Friedberg vom 01. Dezember 1994 und die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Medienzentrale Aichach-Friedberg vom 13. September 2001 außer Kraft.

 

 

Aichach, den

 

 

 

____________________

Dr. Klaus Metzger

Landrat