Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 48, Nein: 4

Der Kreistag beschließt unter Einbeziehung der wirtschaftlichen Situation der Gemeinden die folgende Haushaltssatzung 2019 samt ihren Anlagen (Haushaltsplan mit Stellenplan, Vorbericht, Finanzplan mit Investitionsprogramm, Übersichten zu Verpflichtungsermächtigungen, Schulden und Rücklagen, Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kliniken an der Paar mit Anlagen, Wirtschaftsplan des Regiebetriebs Kommunale Abfallwirtschaft mit Anlagen):

 

Haushaltssatzung

 

des Landkreises Aichach-Friedberg für das Jahr 2019

 

 

Aufgrund der Art. 57 ff. der Landkreisordnung erlässt der Landkreis Aichach-Friedberg folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1 Haushaltsplan, Wirtschaftspläne

(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan wird hiermit festgesetzt; er schließt in den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt mit 126.128.000 € und im Vermögenshaushalt mit 18.910.000 € ab.

(2) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kliniken an der Paar wird festgesetzt; er schließt

-  für das Krankenhaus Aichach im Erfolgsplan in den Erträgen mit 25.151.050 € und in den Aufwendungen mit 29.536.350 € sowie im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit 14.445.950 €,

-  für das Krankenhaus Friedberg im Erfolgsplan in den Erträgen mit 35.317.300 € und in den Aufwendungen mit 37.557.300 € sowie im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.182.200 € ab.

(3) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Regiebetriebs Kommunale Abfallwirtschaft wird festgesetzt; er schließt im Erfolgsplan in den Erträgen mit 8.801.800 € und in den Aufwendungen mit 9.547.800 € sowie im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.216.540 € ab.

 

§ 2 Kreditermächtigungen

Die Kreditermächtigungen werden auf 0 €, für den Eigenbetrieb Kliniken an der Paar auf 5.207.500 € und den Regiebetrieb Kommunale Abfallwirtschaft auf 0 € festgesetzt.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Die Verpflichtungsermächtigungen betragen 54.738.000 €, für den Eigenbetrieb Kliniken an der Paar 0 € und den Regiebetrieb Kommunale Abfallwirtschaft 0 €.

 

§ 4 Kreisumlage

Das Umlagesoll der Kreisumlage wird nach Art. 18 des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes auf 71.510.400 € festgesetzt. Als Kreisumlagesatz werden einheitlich 48,0 % der vom Bayerischen Landesamt für Statistik ermittelten Umlagegrundlagen berechnet.

 

§ 5 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist 10.000.000 €, für den Eigenbetrieb Kliniken an der Paar 15.000.000 € und den Regiebetrieb Kommunale Abfallwirtschaft 500.000 €.

 

§ 6 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

 

Aichach,

 

 

Dr. Klaus Metzger

Landrat